Das deutsche Urheberrecht für Autoren und Autorinnen

Rund ums Urheberrecht kursieren viele Unsicherheiten und viel Halbwissen. Und ich schätze mal, das Schreiben macht dir deutlich mehr Spaß als die Auseinandersetzung mit Rechtlichem. Warum du als Autor*in trotzdem deine grundlegenden Rechte kennen solltest und was das Urheberrecht überhaupt regelt, erfährst du in diesem Artikel.

Bevor es losgeht, ein wichtiger Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um keine verbindliche Rechtsauskunft und keine Rechtsberatung. Ich habe zu diesem Thema so gründlich wie möglich recherchiert und gebe meine persönliche Einschätzung weiter, die mir in der Praxis für Autor*innen sinnvoll erscheint. Wann immer du bei einem Rechtsthema unsicher bist, hole den fachkundigen Rat einer Anwältin oder eines Anwalts ein.

Jetzt aber los! Stell dir vor, du hast endlich das letzte Wort unter deinen Roman gesetzt (mit Schwung, versteht sich). Und nicht nur das, du hast ihn sogar schon grundlegend überarbeitet. Deine Freunde und Freundinnen sind stolz auf dich, die Testleser*innen begeistert. Da ist sogar schon ein kleiner Verlag, der Interesse bekundet … Und dann? Freust du dich erstmal und stößt an. Und kommst am Morgen danach womöglich ins Grübeln: Wie sehen deine Rechte als Autor*in eigentlich aus? Musst du dir Sorgen machen, dass der Verlag deine Idee klaut? Welchen Verhandlungsspielraum hast du beim Vertragsabschluss?

Um bei solchen Fragen nicht auf die Gerüchte und Annahmen zu vertrauen, die durchs Internet wabern, ist es gut, wenn du dich als Autor*in zumindest grob mit dem Urheberrecht auskennst (und dich bei speziellen Fragen vielleicht auch anwaltlich beraten lässt).

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist das Urheberrecht?

Als Autor*in solltest du vor allem das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sowie das Verlagsgesetz kennen. In diesen beiden Gesetzen sind deine Rechte als Schöpfer*in geistigen Eigentums geregelt.  Das Gesetz über Urheberrecht, das wir uns in diesem Artikel vor allem anschauen, beschäftigt sich mit dem Schutz von geistigem Eigentum. Das Verlagsgesetz ist vor allem für Verlagsverträge wichtig: Dort sind einige Standards festgeschrieben bzw. Regelungen, die dann greifen, wenn in deinem Vertrag nichts anderes festgehalten ist.

Wusstest du übrigens, dass der Urheberrechtsschutz automatisch entsteht? Während du ein Patent beim Patentamt anmeldest und eine Marke schützen lässt, läuft das beim Urheberrecht ganz von allein. In dem Moment, in dem dein künstlerisches Werk entsteht, ist es schon geschützt. Ohne dass du dafür aktiv werden musst.

Allerdings fällt nicht alles, was du zu Papier bringst, unter den Urheberrechtsschutz. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dein Werk schützenswert ist:

  • Das Werk muss von einem Menschen geschaffen sein.
  • Es muss sich um eine geistige Schöpfung handeln. Ein spontaner Einfall ist also noch nicht geschützt, eine ausgearbeitete Geschichte schon.
  • Eine gewisse „Schöpfungshöhe“ wird vorausgesetzt. Was genau das bedeutet, müsste am Ende ein Gericht beurteilen. Grob kann man sagen, dass die Wortwahl über die des Alltagsgebrauchs hinausgehen muss, damit die Schöpfungshöhe erreicht wird.


Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist das entstandene Werk automatisch geschützt. Das mit der Schöpfungshöhe ist allerdings so eine Sache. Bei einem fertiggestellten Roman ist die Lage ziemlich klar. Aber wie verhält es sich bei einer Idee, die du beispielsweise nur in einem Exposé festgehalten hast? Die Interpretation des Gerichts kann da unterschiedlich ausfallen.

Ideenklau – eine reelle Gefahr?

Was ein Vorteil ist, kann also zum Nachteil werden: Wie gesagt, das Urheberrecht entsteht automatisch. Praktisch, weil du dich nicht ums Anmelden kümmern musst. In manchen Situationen aber auch hinderlich, weil du so im Streitfall nur schwer nachweisen kannst, dass DU diesen Text geschrieben hast.

Das eigene Manuskript aus der Hand geben, das ist ein spannender Moment. Und einer, der Angst macht. Hat dich auch schon mal der Gedanke beschlichen, jemand könnte deine Buchidee klauen? Ausschließen lässt sich diese Gefahr nicht. In keinem Register ist festgehalten, dass es sich um deine Schöpfung handelt und je nachdem, wie weit das Projekt vorangetrieben ist, ist es vielleicht sogar noch gar nicht geschützt. Zu Beginn eines Buchprojekts solltest du deshalb vorsichtig sein und nicht zu vielen Leuten von deiner Idee vorschwärmen.

In anderer Hinsicht kann ich dich dagegen beruhigen. Oft höre ich von Autoren und Autorinnen, dass sie fürchten, ein Verlag könne ihre Idee oder ihr Manuskript klauen. Das wird nicht passieren, da bin ich mir sicher. Ein seriöser Verlag hat einen Namen zu verlieren. Mit so einem Verhalten wäre das schnell passiert. Außerdem: Was wäre der Vorteil für den Verlag? Einen Vorschuss und Tantiemen muss er ohnehin bezahlen. Ob du das Geld bekommst oder jemand anders, macht für den Verlag keinen Unterschied. Außerdem ist die reine Idee für deine Geschichte meist weniger wert, als du denkst (sorry, keine Illusionen an dieser Stelle). Erstens, weil es meistens nicht die besonders originelle Idee, sondern die großartige Umsetzung ist, die ein Buch erfolgreich macht. Und zweitens, weil bestimmt schon jemand vor dir auf diese oder eine ähnliche Geschichte gekommen ist. Das passiert, ganz ohne Ideenklau, und zwar ständig. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass zwei sehr ähnliche Bücher zum selben Zeitpunkt erschienen sind. Von Klau keine Spur (aber ärgerlich ist es natürlich schon).

Eine größere Gefahr ist die unerlaubte Verbreitung deiner Texte im Internet. Aber immerhin: Wenn jemand dein E-Book raubkopiert oder deinen Blogtext auf seiner eigenen Seite veröffentlicht, kannst du klar nachweisen, dass du Urheber*in bist. Und dann kannst du rechtlich dagegen vorgehen.

Welche Rechte sichert dir das Urheberrecht als Autor*in zu?

Gegen Rechtsverletzungen kannst du also vorgehen – klar. Aber welche Rechte sind das überhaupt, die du als Urheber*in hast? Der Urheberrechtsschutz lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Da ist zum einen das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 bis 14 UrhG) und zum anderen sind da die Verwertungsrechte (§§ 16 bis 22 UrhG).

Das Urheberpersönlichkeitsrecht

Das Urheberpersönlichkeitsrecht schreibt fest, dass nur du als Autor*in das Recht hast, dein Werk zu veröffentlichen oder zu bestimmen, wer es in welcher Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt veröffentlichen darf. Deine Schöpfung gehört dir, nur du darfst entscheiden, was damit passiert.

Genauso ist es bei der Anerkennung der Urheberschaft: Du allein legst fest, ob du dein Werk überhaupt kennzeichnest und, wenn ja, ob du mit deinem vollen Namen als Autor*in genannt werden möchtest oder unter Pseudonym veröffentlichst.

Gesetzlich ist außerdem geregelt, dass niemand dein geistiges Eigentum ohne deine Zustimmung verändern darf. Das ist im Hinblick auf das Lektorat interessant. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Autor oder die Autorin eines Manuskripts als Urheber*in bei allen Text-Entscheidungen das letzte Wort hat. So arbeite ich, so arbeiten die Kollegen und Kolleginnen, die ich schätze, so arbeiten seriöse Verlage. Und so gibt es eben auch das Gesetz vor: Kein Verlag kann dich zwingen, Änderungen an deinem Manuskript zu akzeptieren (Ausnahme: Ihr habt vertraglich etwas anderes geregelt). Du hast außerdem das Recht, die letzte Fassung vor dem Druck zu sehen und zu überprüfen, ob alles nach deinem Willen umgesetzt wurde.

Eine Möglichkeit hat der Verlag allerdings doch, wenn es in der Zusammenarbeit hakt: Er kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Qualität deines Manuskripts auch nach der Überarbeitung nicht seinen Erwartungen entspricht. Aber keine Sorge: In der Praxis passiert das so gut wie nie. Über ein Lektorat freust du dich hoffentlich und bist bereit, gute und passende Vorschläge anzunehmen. Wenn es dann an einzelnen Stellen zu Meinungsverschiedenheiten kommt und du auf deinem Urheberrecht beharrst, wird kein Verlag gleich mit Vertragsauflösung drohen.

Übrigens kannst du das Urheberrecht nicht abtreten. Auch wenn du mit einem Verlag zusammenarbeitest, bist und bleibst du Urheber*in. Übertragen kannst du nicht die Urheberschaft selbst, sondern nur die Verwertungsrechte an deinem geistigen Eigentum. Wie das genau funktioniert, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.

Die Verwertungsrechte

Verwertungsrechte werden diejenigen Rechte genannt, die dein Werk kommerziell auswerten und die du ganz oder teilweise an einen Verlag überträgst, wenn du einen Verlagsvertrag abschließt. Es handelt sich dabei um

  • das Vervielfältigungsrecht
  • das Verbreitungsrecht
  • das Senderecht
  • das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht.
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe


Solange alle Rechte bei dir liegen, darfst nur du als Urheber*in dein Werk vervielfältigen und verbreiten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel ist erlaubt, eine Kopie zu privaten Zwecken anzufertigen oder aus deinem Werk zu zitieren. Ansonsten aber kannst du frei darüber verfügen. Du kannst dein Manuskript als Buch veröffentlichen, aber auch ein Hörbuch oder einen Film auf Basis deiner Geschichte produzieren oder deinen Text auf einer Lesung präsentieren. Selfpublisher*innen arbeiten so: Sie behalten (meist) alle Rechte selbst und entscheiden nach und nach, welche sie nutzen und welche nicht.

Wenn du dagegen mit einem Verlag zusammenarbeitest, überträgst du die Verwertungsrechte an den Verlag. Das nennt man Nutzungsrechteinräumung. Im Verlagsvertrag wird dabei ganz genau festgehalten, welche Rechte du einräumst Um deren Verwertung kümmert sich dann künftig der Verlag.

Selbstverständlich kannst du für jedes Recht einzeln überlegen, ob du es aus der Hand geben willst oder nicht. Das ist Teil deiner Verhandlung mit dem Verlag. Welche Rechte für den Verlag essentiell sind und welche verhandelbar, hängt von der Art deines Buchs und vom jeweiligen Verlag ab. Manche Verlage haben zum Beispiel eine eigene Filmagentur oder produzieren eigene Hörbücher. Dann sind diese Rechte wichtig für sie. Für einen anderen Verlag, der die Erfahrung gemacht hat, Hörbuchrechte nur selten zu verkaufen, ist das Recht vielleicht verzichtbar.

Ein wichtiges Recht wird der Verlag allerdings fast immer haben wollen: das ausschließliche Nutzungsrecht für die Buchausgabe. Das bedeutet, dass nur dieser eine Verlag dein Manuskript veröffentlichen darf. Weder du selbst noch ein anderer Verlag kann dann eine weitere Ausgabe auf den Markt bringen. Das ist so üblich und auch fair. Schließlich steckt der Verlag eine Menge Geld in Lektorat, Marketing und Vertrieb und möchte konkurrierende Ausgaben verhindern.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn eine Kurzgeschichte oder ein Gedicht von dir in einer Anthologie veröffentlicht wird, vergibst du meist nur ein einfaches Nutzungsrecht. Das bedeutet, dass der Verlag den Text nur für diese eine Ausgabe verwenden darf. Außerdem verbietet dir das einfache Nutzungsrecht nicht, deinen Text an anderer Stelle zu publizieren. Du verkaufst in diesem Spezialfall also nur das Recht zum Abdruck in dieser konkreten Buchausgabe, nicht alle Verwertungsrechte an deinem Text.

Schwirrt dir der Kopf? Ein Punkt ist trotzdem noch wichtig: die Dauer des Nutzungsrechts. Nach der gesetzlichen Regelung endet das Urheberrecht in Deutschland siebzig Jahre nach Tod des Urhebers. So lange darf der Verlag dein Werk vertreiben, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist (du gehst natürlich nicht leer aus und bekommst eine Beteiligung am Verkaufserlös). Alternativ kannst du im Vertrag eine kürzere Nutzungsdauer festhalten lassen, zum Beispiel sieben oder zehn Jahre. Wenn der Verlag dein Buch aus dem Programm genommen hat, also gar keine Bücher mehr druckt und verkauft, hast du außerdem immer die Möglichkeit, deine Rechte zurückzufordern. Das nennt man Rechterückruf.

Willst du dir genauer anschauen, was alles in einem Verlagsvertrag geregelt wird? Beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels findest du einen Normvertrag, den er mit dem Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller ausgehandelt hat. Weil sich hier der Interessensverband der Verlage mit dem Interessensverband der Autor*innen geeinigt hat, ist das eine gute Vorlage für einen Verlagsvertrag, der beide Seiten berücksichtigt.

Und was ist mit dem Copyright?

Der Begriff Copyright hat sich bei uns in den letzten Jahren eingebürgert. Dabei hat er mit unserem Rechtssystem nichts zu tun. Es handelt sich nämlich um ein Konzept aus dem englischsprachigen Raum – und dort funktioniert das Urheberrecht anders als bei uns.

Wörtlich übersetzt ist das Copyright „das Recht, Kopien anzufertigen“. Dieses Recht kann nicht nur der Urheber oder die Urheberin eines Werks besitzen, sondern auch andere Personen können es innehaben. Während du das Urheberrecht nicht direkt weitergeben kannst, ist das beim Copyright möglich. Autoren und Autorinnen im englischsprachigen Raum können also ihre kompletten Rechte an einem Manuskript verkaufen. Sie können also ihr Urheberrecht, anders als im deutschen Recht, übertragen.

Und dann gibt es ja auch noch das Copyright-Zeichen ©. Das wird im deutschsprachigen Raum viel und gern verwendet (sogar von Verlagen), hat aber im deutschen Recht keine Bedeutung. Wenn du möchtest, kannst du es trotzdem benutzen. Es ist bei uns zwar ohne rechtliche Bedeutung, wirkt aber wie ein Symbol dafür, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist.

Warum das Urheberrecht für dich als Autor*in so wichtig ist

Wenn du den Artikel aufmerksam gelesen hast, weißt du nun schon etwas mehr über das deutsche Urheberrecht für Buch-Autoren und -Autorinnen. War gar nicht sooo trocken, oder?

Die wichtigsten Learnings für dich zusammengefasst:

  • Urheberrecht entsteht automatisch, du musst nichts beantragen oder eintragen lassen.
  • Damit Urheberrechtsschutz entsteht, muss dein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe haben.
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verlag deine Idee klaut, ist sehr gering.
  • Die Urheberschaft bleibt immer bei dir. Nur die Verwertungsrechte kannst du vergeben.
  • Das Copyright-Zeichen hat bei uns keine Verbindlichkeit. Du kannst es aber als eine Art Erinnerung daran verwenden, dass ein Text urheberrechtlich geschützt ist.

Als Autor oder Autorin ist dein geistiges Eigentum dein wichtigstes Kapital. Und auf die PIN deiner EC-Karte und das Goldkettchen von Oma passt du auch ordentlich auf, oder? Dann tu’s auch bei deinen Texten!

Und vor allem: Schreib weiter!

Deine Textgefährtin Meike

PS: Suchst du Beratung rund um die Veröffentlichung deines Romans?

Ich helfe dir im Rahmen eines Autorencoachings oder einer Exposé-Beratung. Zwar darf ich dich rechtlich nicht beraten, aber bei allen organisatorischen (und natürlich dein inhaltlichen) Belangen rund um die Veröffentlichung unterstütze ich dich gern.

Die Textgefährtin: Meike Blatzheim

Meike Blatzheim, Textgefährtin

Schreibende/lektorierende/übersetzende Tausendsassa und realitätsverhaftete Tagträumerin.
Als Kind wollte sie Autorin, als Jugendliche Journalistin und als Studentin Übersetzerin werden. Heute ist sie von allem ein bisschen – und vermittelt in Schreibkursen und als Autorencoachin ihr Wissen außerdem an alle, die Literatur und Schreiben ebenso lieben wie sie.

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